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Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Stand:
Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Das Wichtigste in Kürze:

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Verantwortung der Marktplatzbetreiber ist unzureichend

Wer bei einem Online-Marktplatz wie Amazon, eBay oder Temu etwas bestellt, erwartet, dass die Produkte sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Außerdem sehen die meisten Online-Shopper:innen die Plattformbetreiber in der Verantwortung und wollen, dass diese einspringen, wenn es Probleme mit Händler:innen gibt. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung zur Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

Diese Erwartungen der Verbraucher:innen werden jedoch häufig enttäuscht. Denn: Marktplatzbetreiber sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte auch sicher sind. Kommt es zu Problemen mit Produkten und die Händler reagieren nicht oder weigern sich, das Widerrufsrecht zu gewähren, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzen bleiben.

So sorgen Sie gegen Probleme mit Bestellungen auf Online-Marktplätzen vor

Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, weil ein Händler das Widerrufsrecht umgehen will, können Sie einige Dinge vor der Bestellung beachten:

  • Prüfen Sie vor der Bestellung, von wo die Ware verschickt wird. Ein deutscher Onlineshop ist keine Garantie dafür, dass die Ware auch aus Deutschland verschickt wird.
  • Suchen Sie eine Rücksendeadresse für Retouren, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Zahlen Sie nicht per Vorkasse.

Wenn Sie bei einem Problem mit einer Bestellung auf einem Online-Marktplatz haben, können Sie sich auch an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden.

Schildern Sie uns Ihren Fall!

Haben Sie Erfahrungen mit Amazon, eBay, Kaufland.de, Otto.de, Wish, Temu oder Shein gemacht? Nehmen Sie an unserem Aufruf „Temu, Amazon & Co.: Wie sicher sind die Produkte?“ teil und unterstützen Sie uns dabei, Verbraucherrechte zu stärken!

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

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Forderung des vzbv: Online-Marktplätze müssen stärker in die Verantwortung genommen werden

Damit Verbraucher:innen besser geschützt werden, sind strengere Vorgaben für Plattformbetreiber notwendig. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran. 

So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften.

Schmuckbild

Energiesparen an Weihnachten: Einfache Tipps für die besinnliche Zeit

Mit dem Beginn der Adventszeit steigt der Energiebedarf im Haushalt oft erheblich: Lichterketten, Plätzchen backen, festliche Kochrituale und Heizen für Familienbesuche treiben die Strom- und Heizkosten in die Höhe.
Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Frau schaut auf Schreiben von der Bank

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

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Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.