Preis-Highlights vor Gericht

Stand: 21. März 2024

Viele Anbieter werben mit reduzierten Preisen, mit sogenannten Preis-Highlights oder mit Tiefstpreis-Garantien. Wann ist so etwas irreführende Werbung oder ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?

An Beispielen von Verfahren gegen Aldi, Kaufland, Tchibo und Möbel Rieger erläutert Gabriele Bernhard, Leiterin der Stabstelle Recht, im Gespräch mit Niklaas Haskamp die Problematik. Sie erklärt, wie die Verbraucherzentrale gegen irreführende Werbung vorgeht und warum das Verfahren gegen Aldi vom Europäischen Gerichtshof entschieden wird.

Update: Der Europäische Gerichtshof hat am 26. September 2024 im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden: Wenn Anbieter mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Gestalt von gestrichenen Preisen werben, muss sich dieser gestrichene Preis auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. 

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