Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse, denen Kunden:innen nicht zugestimmt hatten, als unwirksam bestätigt. Die Sparkasse überweist betroffenen Verbraucher:innen pauschale Erstattungsbeträge zwischen 14,50 Euro und 156,50 Euro. 1.197 Menschen hatten sich an der Klage beteiligt.
Rund 700 Kund:innen der Sparkasse KölnBonn erhalten Geld zurück. Die pauschalen Beträge liegen je nach Fall bei 60 oder 195 Euro. Sie hatten sich an der Klage der Verbraucherzentrale wegen einseitig erhöhter Kontogebühren beteiligt.
Circa 2400 anspruchsberechtigte Verbraucher:innen erhalten durch einen Vergleich zwischen der Verbraucherzentrale und der Stadtsparkasse München unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge. 3.103 Menschen hatten sich an der Klage der Verbraucherzentrale beteiligt.
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass bei vor dem 1. März 2022 geschlossenen Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln unwirksam sind. Verbraucher:innen, die von diesen Vertragsverlängerungen betroffen sind, können Mitgliedsbeiträge zurückfordern. 1.219 Menschen hatten sich an der Klage beteiligt.
Gegen neun sächsische Sparkassen erstritt die Verbraucherzentrale Sachsen ein rechtskräftiges Urteil zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln. Die Sparkassen müssen Zinsen für die gesamte Vertragslaufzeit nachzahlen, falls sie diese falsch berechnet haben. Die Ansprüche beginnen erst mit der wirksamen Beendigung des Vertrages zu verjähren. Insgesamt hatten sich rund 7.350 Menschen an den Klagen beteiligt.