Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Private Drohnen: Tipps zu Versicherung und Rechtslage

Stand:
Wird eine Flugdrohne unglücklich gesteuert und richtet dabei Schaden an, ist der Versicherungsschutz oft ungeklärt. Auch unerlaubtes Filmen und Fotografieren von Personen ist verboten.
Drohne

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jeder kann sich eine Drohne zu privaten Zwecken anschaffen. Für den Besitz einer Drohne gibt es keine Beschränkungen – aber für die Nutzung.
  • Die Flugobjekte dürfen nur in Sichtweite geflogen werden – auf freier Fläche in maximal 120 Meter Höhe.
  • Alle Drohnen mit Kamera müssen beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Ohne Kamera müssen die Geräte erst ab 250 Gramm Eigengewicht angemeldet werden.
  • Sie sind bei sämtlichen Drohnen verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn verursachen Drohnen Schäden, haftet meist der Halter.
On

Ob mit Kamera oder ohne – auch als Spielzeug sind unbemannte Flugobjekte beliebt. Folgende Hinweise sollten Sie vor Anschaffung und Flugbetrieb einer Drohne beachten:

Flugerlaubnis von Drohnen

Jeder – ob klein oder groß – kann sich für privaten Spaß eine Drohne anschaffen oder schenken lassen. Abhängig von Gewicht und Einsatzzweck werden sie EU-weit in drei Kategorien eingeteilt:

  • Offen (open) erlaubt den Betrieb von Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Startmasse. Sie dürfen innerhalb der Sichtweiter bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen. Hier gibt es Unterkategorien, für die weitere Einschränkungen bestehen. Dies sollte vor Inbetriebnahme explizit geprüft werden.
  • Speziell (specific) umfasst Drohnen, die über die offenen Werte hinaus gehen - z.B. wenn mit der Drohne über 120 m hoch geflogen oder außerhalb der Sichtweite betrieben wird.
  • Zulassungspflichtig (certified) sind große und schwere Drohnen, die für den Transport von Menschen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.

Private Anwendungen fallen in der Regel in die Kategorie „open“ Der Pilot muss mindestens 16 Jahre alt sein. Dies gilt nicht, wenn die Drohne ein „Spielzeug“ ist oder wenn ein erwachsener Drohnenpilot den Flug begleitet.

Nahezu alle Piloten von Drohnen müssen sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren und die Drohnen gut sichtbar mit einer Piloten-ID (Plakette mit Registrierungsnummer) kennzeichnen. Dies gilt auch für ältere Drohnen - aber nicht für Drohnen bis 250 Gramm ohne Kamera oder Mikrofon. Ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm müssen Piloten den EU-Kompetenznachweis oder ein Fernpilotenzeugnis besitzen. Infos dazu gibt das Luftfahrtbundesamt.

Sicherheit

In der Luft darf sich eine Drohne nicht aus der Sichtweise des Piloten entfernen. Weiterhin muss ein Mindestabstand zu sensiblen Bereichen, beispielsweise zu Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten der Bundeswehr und Justizvollzugsanstalten eingehalten werden. Es ist nach wie vor verboten, z.B. über Krankenhäusern, Wohngrundstücken und Naturschutzgebieten zu fliegen. Auch die Sicherheit von anderen Personen und Sachen darf nicht gefährdet oder gestört werden.

Versicherungsschutz für Drohnen

Für sämtliche Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht. Wenn durch eine Freizeit-Drohne eine Stromleitung beschädigt oder ein Mensch verletzt wird, springt die oftmals vorhandene private Haftpflichtversicherung eventuell ein. Je nach Drohnentyp und Versicherungsbedingungen kann der fliegende Übeltäter vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Die Bandbreite, ob und bis zu welchem Gewicht versichert wird, ist sehr groß. Es gibt nach wie vor reichlich Tarife, in denen nur nicht motorisierte Flugmodelle versichert werden.

Hobby-Piloten sollten deshalb am besten vor Inbetriebnahme des neuen Geräts mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt. Greift der Standardschutz nicht, muss eine zusätzliche Versicherung her. Ein solcher Schutz kann in die private Haftpflichtversicherung integriert oder als Zusatzpolice abgeschlossen werden. Auch Modellflugverbände bieten eine passende Versicherung bei Nachfrage oder über eine Mitgliedschaft an.

Haftung für Drohnen-Besitzer

Private Drohnenbesitzer und -nutzer sollten unbedingt wissen: Bei Schäden, die durch die kleinen, unbemannten Flugkörper verursacht werden, haftet meist der Halter.

Persönlichkeitsrecht

Eine private Drohne, die mit einer Film- und Fotokamera ausgestattet ist, darf auch nicht im Flug alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten. Personen, die auf Aufnahmen zu erkennen sind, können die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bildern oder Filmsequenzen übers Internet oder andere Kanäle untersagen. Deshalb sollten Sie aufs Ablichten fremder Personen verzichten.

Tipp: Personen, die Sie kennen oder direkt ansprechen können, am besten vor dem Kameraeinsatz einer Drohne um Foto- oder Filmerlaubnis bitten!

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.