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Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Stand:
Streiks im ÖPNV (also bei Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen) und bei der Lufthansa: Welche Rechte Betroffene dann haben, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wird bei Eisenbahngesellschaften gestreikt, gelten die europäischen Fahrgastrechte. Oft gibt es aber auch Kulanz der Unternehmen.
  • Bei Streik im kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) haben Sie keine Ansprüche und können auch keine zusätzlichen Kosten, zum Beispiel für Taxifahrten, zurück fordern.
  • Verspätet sich Ihr Flug oder fällt er aus, weil Personal einer Fluggesellschaft streikt, sind die Airline oder der Reiseveranstalter Ihre Ansprechpartner für Ansprüche.
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Öffentlicher Nahverkehr: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat seit Anfang Februar immer wieder zu Warnstreiks im ÖPNV aufgerufen. Davon betroffen sind Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer örtlichen Verkehrsgesellschaft, ob dort gestreikt wird.

Flugverkehr: Die Gewerkschaft Cockpit hat für den 12. und 13. März 2026 einen Streik der Lufthansa-Piloten angekündigt. Die Airline will Passagiere per E-Mail über Änderungen ihrer Flüge informieren. Außerdem gibt es diese Internetseite der Lufthansa mit Informationen.

Pünktlichkeit am Arbeitsplatz

Sie sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz nicht pünktlich erreichen, sind Sie verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Auch das Arbeiten zu Hause könnte eine Alternative sein.

Was gilt bei Streik im ÖPNV?

Die Europäische Fahrgastrechteverordnung regelt, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Sie gilt aber nur für Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn oder andere Unternehmen, die Züge betreiben. Wenn Linienbusse, Straßenbahnen und U-Bahnen nicht fahren, können Sie keine Ansprüche geltend machen.

Ob beim Verkehrsbetrieb Ihres Ortes gestreikt wird, erfahren Sie in der Regel auf dessen Internetseite oder in dessen App.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat seit Anfang Februar immer wieder zu Warnstreiks im ÖPNV aufgerufen. Davon betroffen sind Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer örtlichen Verkehrsgesellschaft, ob dort gestreikt wird.

Welche Rechte habe ich, wenn die Eisenbahn streikt?

Wenn Sie wegen eines Streiks bei einem Eisenbahnunternehmen viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Unternehmen bieten dafür Formulare an, unter anderem auf ihren Internetseiten. 

Für online gekaufte Fahrkarten können Entschädigungsanträge auch online gestellt werden, zum Beispiel über die App "DB Navigator". Die Bahn empfiehlt, dass Sie sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen lassen. In welchen Fällen Sie in welcher Form Erstattungen und Entschädigungen fordern können, lesen Sie in diesem Artikel.

In der jüngsten Tarifverhandlung mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat sich die Deutsche Bahn im Februar 2025 ohne Streiks geeinigt. Aktuell finden Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) statt. Von der Streik-Ankündigung Verdis ist die Deutsche Bahn nicht betroffen.

Streik am Flughafen - was kann ich tun?

Streikt das Personal der Airline, werden Flüge oft verschoben oder gestrichen. Die Fluggesellschaft oder Ihr Reiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass Sie anderweitig ihr Ziel erreichen – oder Sie können Ihr Geld für die Tickets zurückverlangen. Zudem können weitere Ansprüche wie z. B. Ausgleichsleistungen bestehen – die man auch mit einer App der Verbraucherzentrale prüfen kann. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, wenden Sie sich also an Ihren Reiseveranstalter. Haben Sie einen Flug bei der betroffenen Fluggesellschaft gebucht, wenden Sie sich an diese.

Bei Streik des Sicherheitspersonals verhält es sich anders – denn auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss. Mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.

Welche Ansprüche Sie je nach konkreten Umständen bei Streik stellen können, haben wir auf dieser Sonderseite zusammengestellt.

Die Gewerkschaft Cockpit hat für den 12. und 13. März 2026 einen Streik der Lufthansa-Piloten angekündigt. Die Airline will Passagiere per E-Mail über Änderungen ihrer Flüge informieren. Außerdem gibt es diese Internetseite der Lufthansa mit Informationen.

Eine Person sieht verärgert aus. Im Hintergrund eine Deutschlandkarte mit einem Bahnstreckennetz, darauf ein Baustellenschild. Rechts am Rand ein großes Ausrufezeichen, in dem "Aufruf" steht.

Generalsanierung der Bahn: Hatten Sie Probleme bei einer Bahnfahrt?

Die Bahn saniert ihr Streckennetz umfassend innerhalb der nächsten Jahre. Was bedeutet das für Bahnreisende? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns, wenn Sie in den letzten Monaten Probleme bei einer Bahnreise hatten – damit wir uns für Ihre Rechte einsetzen können!

Eine Hand hält ein Deutschlandticket, daneben eine Lupe und ein Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf.

Deutschlandticket: Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen

Das Deutschlandticket ermöglicht Bus- und Bahnfahrten im Nahverkehr in ganz Deutschland für 49 Euro. Der vzbv möchte herausfinden, was Ihre Erfahrungen mit dem Deutschlandticket sind. Was läuft gut und was schlecht? Erzählen Sie uns Ihre Erlebnisse!

Ein rotes Ausrufezeichen mit dem Wort Aufruf neben einem Zug und Symbolen wie einem X und Sturmwolken.

Erfahrungen mit höherer Gewalt beim Reisen mit der Bahn?

Eisenbahnunternehmen müssen seit Juni 2023 bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder Zugausfällen keine Entschädigungen zahlen, wenn sie für die Ursache keine Verantwortung tragen. Haben Sie bereits Erfahrungen mit "außergewöhnlichen Umständen" bzw. "höherer Gewalt" bei einer Zugreise gemacht?

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