Umzugsunternehmen: So fallen Sie nicht auf Umzugs-Abzocker rein

Stand: 11. Juni 2025

Für einen stressfreien Umzug können Sie Umzugsunternehmen beauftragen. Damit Ihr Wohnungswechsel aber nicht zur Kostenfalle wird, sollten Sie beim Umzug mit Spedition einiges beachten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einem professionellen Umzugsunternehmen können Sie Zeit und Nerven sparen. Möbelspeditionen können den gesamten Umzug – vom Kisten Packen bis zur Montage – für Sie übernehmen.
  • Umzugsunternehmen kalkulieren ihre Preise entweder nach Aufwand und Stunden oder sie bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an.
  • Wir zeigen, worauf Sie bei Umzugsunternehmen achten sollten, damit Ihr Umzug mit Spedition nicht zur Kostenfalle wird.

Steht ein Umzug ins Haus, locken Umzugsunternehmen oft mit günstigen Fest- und Stundenpreisen: Tragen, Transport und Montage - alles inklusive. Die Realität sieht häufig anders aus. Einige Umzugsunternehmen präsentieren beispielsweise die Rechnung, bevor Ihre Kisten und Möbel wieder Einzug halten, oder die Umzugskosten fallen vielfach höher aus als vorher veranschlagt.

Umzug mit Spedition: 7 Tipps für Umzugsunternehmen

Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Wohnungswechsel mit Umzugsunternehmen nicht auf Umzugs-Abzocke hereinzufallen:

  1. Vergleichsangebote einholen
    Eine gute Planung ist die halbe Miete. Holen Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Wohnungswechsel Angebote von mehreren Umzugsunternehmen ein. Liegt Ihr neues Zuhause in einer anderen Stadt, kann es sich für Sie lohnen, auch dort ansässige Möbelspediteure in den Preisvergleich einzubeziehen.
  2. Alle Leistungen prüfen
    Bevor Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag erstellen, machen sich die Spediteure vor Ort über Wohnungsgröße, -lage und das Umzugsgut schlau. So können die Umzugsunternehmen taxieren, wie viel Volumen von einem Ort zum anderen geschafft werden muss. Es empfiehlt sich, in Beratungsgesprächen alle Teilleistungen des Umzugs durchzugehen und schriftlich zu fixieren.
  3. Unterschiedliche Abrechnungsverfahren
    Umzugsunternehmen kalkulieren wahlweise entweder nach Aufwand und Stunden, oder sie bieten einen Festpreis für den gesamten Umzug an. Für beide Kalkulationsarten gilt: Achten Sie darauf, dass im schriftlichen Kostenvoranschlag stets alle vereinbarten Leistungen des Möbelspediteurs auftauchen   vom Aufstellen des Halteverbotsschilds vorm Haus, über den Außenlift, bis hin zu Packmaterial und Montagearbeiten. Neben allen Einzelleistungen sollte im Angebot auch die Mehrwertsteuer enthalten sein.
  4. Abrechnung nach Aufwand
    Wird die Arbeitsleistung des Umzugsunternehmens nach Stunden berechnet, ist nicht nur der Stundenpreis wichtig. Entscheidend für die Kosten ist auch, ob die aufzuwendenden Stunden für die einzelnen Leistungen, zum Beispiel die Anzahl der Packer, richtig angesetzt sind. Wird der angesetzte Zeitrahmen überschritten, drohen Nachforderungen. Mehrkosten im Vergleich zum Kostenvoranschlag zwischen 15 und 20 Prozent sind jedoch noch akzeptabel.
  5. Festpreis vereinbaren
    Zu empfehlen ist in den meisten Fällen die Vereinbarung eines Festpreises. So können Sie die Preise im Vorfeld exakt vergleichen und die entstehenden Kosten im Vorfeld einplanen. Die Umzugsunternehmen bieten Ihnen in diesen Fällen einen verbindlichen Preis für die gesamte Umzugsleistung an, Verkalkuliert sich der Möbelspediteur dabei, indem er etwa die Zahl der Arbeitsstunden zu niedrig ansetzt, geht der Mehraufwand zu seinen Lasten. Veranschlagt er allerdings zu viele Stunden, haben Sie als Kund:innen das Nachsehen. Der Leistungsumfang beim Festpreis sollte daher vorher möglichst exakt bestimmt und vertraglich in allen Einzelheiten festgehalten werden.
  6. Umzugsschäden
    Geht beim Umzug was zu Bruch, sind nicht alle Schäden versichert. Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel nur für von ihm verursachte Schäden bis höchstens 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut (§ 451e Handelsgesetzbuch). Diese Haftungssumme können Sie als Verbraucher nicht unterschreiten, jedoch über eine Vereinbarung mit dem Umzugsunternehmen ausweiten. 
    Versicherungen ersetzen nur den Zeit- und nicht den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Hausrats. Bei höherem Absicherungsbedarf kann jedoch meistens eine Zusatzversicherung über den Spediteur abgeschlossen werden. 
    Wichtig: Die Beweislast für Transportschäden liegt bei Ihnen als Kund:innen.
  7. Meldefristen
    Offensichtliche Schäden – wie Schrammen am Mobiliar oder zerbrochenes Glas – müssen Sie spätestens bis einen Tag nach dem Umzug melden. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen können Sie bis zu 14 Tage nach dem Umzug beim Spediteur geltend machen.

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Was beim Umzug mit Ihrem Stromvertrag oder Gasvertrag passiert, lesen Sie im verlinkten Artikel.

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