Kostenloses Online-Seminar "Wir klären auf – Heizen mit erneuerbaren Energien und die 65%" am 9. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Facebook zeigt, welche Infos es über Sie von Apps und Websites bekommt

Stand:
Welche Apps verwenden Sie auf Ihrem Smartphone? Wann und wie lange machen Sie das? Welche Internetseiten besuchen Sie? Auch solche Infos sammelt Facebook – und zeigt sie in den Einstellungen.
Frauengesicht mit facebook-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  • In den Einstellungen bei Facebook können Sie sehen und beeinflussen, welche Infos aus Apps und Internetseiten mit Ihrem Facebook-Konto verknüpft sind.
  • Das Unternehmen Meta nutzt die Daten zur Auswahl von Werbung, die es individuell an seine Mitglieder ausspielt.
  • Wir sehen Betreibende von Internetseiten und Apps in der Pflicht, über Datenaustausch aufzuklären, bevor Daten überhaupt an Facebook gesendet werden.
On

Aktivitäten außerhalb von Facebook

Einmal die Internetseite der Lokalzeitung geöffnet und kurz die Nachrichten überflogen – Facebook könnte es wissen. Die App einer Fluggesellschaft installiert und Tickets gebucht – Facebook könnte es wissen. Ein Spiel auf dem Smartphone an einem Tag mehrmals gespielt – Facebook könnte es wissen. Woher? Viele Internetseiten und Apps senden die Infos an das soziale Netzwerk. Und das verknüpft die Infos mit den Profilen seiner Mitglieder – "um dir relevante Werbung zu zeigen und interessantere Vorschläge zu machen", erklärt Facebook.

Welche Apps und Internetseiten Infos schicken, lässt sich in den Facebook-Einstellungen prüfen. "Aktivitäten außerhalb von Facebook" heißt der Bereich, der nach dem Login zugänglich ist. Facebook zeigt hier die Apps und Internetseiten an, von denen es Infos zum Nutzerverhalten erhalten hat. Der Verlauf kann geleert werden – was bedeutet, dass diese Infos vom Account getrennt und nicht mehr für die Auswahl der angezeigten Werbung verwendet werden. Das erklärt das Unternehmen jedenfalls in einer Mitteilung auf Englisch.

Drei Smartphone-Screenshots nebeneinander
Die Funktion "Aktivitäten außerhalb von Facebook" erreichen Sie, indem Sie die Einstellungen öffnen und in den Bereich "Deine Facebook-Informationen" gehen. Fotos: Facebook

"Verlauf leeren" verhindert keine neue Verknüpfung

Den Verlauf zu leeren heißt aber nicht, dass künftig von den entsprechenden Apps und Internetseiten gesendete Infos nicht erneut mit dem Profil verknüpft werden. Damit das passiert, müssen Sie unter "Aktivitäten außerhalb von Facebook verwalten" jeden einzelnen Eintrag anklicken (oder auf dem Smartphone/Tablet antippen) und im neuen Fenster auf "Nutzung künftiger, durch xy erfasster Aktivitäten deaktivieren" gehen.

Die Folgen dieser Einstellung erklärt Facebook ebenfalls – unter anderem:

  • Es ist nicht mehr möglich, sich mit den eigenen Facebook-Daten auf der Internetseite oder der App anzumelden. Das so genannte Single-Sign-On wird also für diesen speziellen Dienst deaktiviert. Aus Datenschutzsicht empfehlen wir diese Login-Methode ohnehin nicht.
  • Facebook erhält weiterhin Infos zu Ihren Aktivitäten auf den entsprechenden Internetseiten und in den Apps, will sie aber nicht mehr mit Ihrem Nutzerprofil verknüpfen.

Künftige Aktivitäten verwalten

Es gibt nicht nur die Möglichkeit, für einzelne Angebote festzulegen, ob die Aktivitäten mit Ihrem Profil verknüpft werden sollen. Sie können auch die Verknüpfung mit künftigen Aktivitäten aufheben und somit festlegen, dass Facebook in Zukunft gar keine Infos "von außen" mehr mit ihrem Profil in Verbindung bringt. Bevor Facebook Ihren Wunsch übernimmt, klärt es unter anderem darüber auf, dass Sie

  • sich generell nicht mehr auf anderen Internetseiten und Apps mit Ihrem Facebook-Login anmelden können,
  • von eventuell verknüpften Diensten abgemeldet werden und
  • weiterhin genauso viel Werbung auf Facebook sehen werden, wie bisher – allerdings nicht unbedingt von den Anbietern, deren Dienste Sie nutzen, sondern basierend auf Ihren Werbepräferenzen (Link führt zu Checked4you, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW) und Aktivitäten bei Facebook selbst.

Wie bekommt Facebook die Daten?

Damit Facebook überhaupt Nutzerdaten von Apps und Internetseiten bekommt, müssen die Programmierer dieser Angebote bestimmte Dinge von Facebook in ihre Dienste übernehmen. Internetseiten können zum Beispiel Social-Plugins wie den Like-Button (siehe oben) einbauen. Sie können auch so genannte Facebook-Pixel nutzen – winzige Grafik-Dateien, die auf Facebook-Servern liegen und Infos über die Besucher der Internetseite erfassen.

Ebenfalls können Firmen ganze Listen mit E-Mail-Adressen aus ihrem Kundenbestand bei Facebook hochladen und festlegen, dass ihrer Kundschaft bei Facebook ihre Werbung angezeigt wird. Diese Möglichkeit wird "Custom Audience" genannt.

Anbieter von Internetdiensten müssen transparenter werden

In Sachen Transparenz müssen viele Anbieter von Internetseiten und Apps dringend nachbessern. Das zeigt Facebooks neue Einstellungsmöglichkeit deutlich. Wir sehen die Anbieter in der Pflicht, vor dem Übermitteln von Daten an Facebook die Nutzer entsprechend zu informieren. Das ist auch die Aussage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Einsatz des Facebook-Like-Buttons auf Internetseiten. Außerdem sollten Sie nach unserer Auffassung selbst darüber entscheiden können, ob Ihre Daten überhaupt an Facebook gesendet werden – und nicht erst bei Facebook einstellen müssen, ob gesendete Daten in Ihrem Profil genutzt werden.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fachwerkhaus Bauarbeiten

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt bei der Modernisierung von Häusern (Teil 1)

Wer beim Modernisieren der eigenen vier Wände auf Energieeffizienz achtet, kann Zuschüsse und verbilligte Darlehen vom Staat erhalten, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Die Förderprogramme des Bundes wurden zum Jahresbeginn 2024 erheblich geändert. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungsmaßnahmen als auch der Austausch alter Heizungen.
Schmuckbild

Oft ungenau gewogen

Mehrwegnetze für Obst und Gemüse müssen an der Kasse korrekt berücksichtigt werden

Preis-Highlights vor Gericht

Viele Anbieter werben mit reduzierten Preisen, mit sogenannten Preis-Highlights oder mit Tiefstpreis-Garantien. Wann ist so etwas irreführende Werbung oder ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fleisch an der Metzgertheke

Endlich mehr Transparenz in der Fleischtheke?

Verbraucherzentrale überprüft in einer Stichprobe, wie die neue Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch umgesetzt wird.