Kostenloses Online-Seminar "Verträge beenden – Schuldenfallen beenden?“ am 29. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden

Wohngebäudeversicherung: Preiserhöhungen und richtig kündigen

Stand:
Versicherungsunternehmen erschrecken Hausbesitzer:innen mit Preiserhöhungen. Wichtig: Eine Kündigung durch die Gesellschaft sollte unbedingt vermieden werden.
Feuerwehr löscht einen Häuserbrand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Hausbesitzer:innen ist eine Wohngebäudeversicherung ratsam.
  • Kündigen Sie Verträge nur, wenn Sie neue Vertragsoptionen haben.
  • Dass ein Versicherungsunternehmen Ihnen kündigt, sollte unbedingt vermieden werden.
On

Wer seine Unterschrift unter eine Beitrags- oder Bedingungsanpassung verweigert, dem droht die Kündigung der bisherigen Police durch den Versicherer. Das sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Denn bei einem Neuantrag müssen Kunden angeben, dass der bisherige Vertrag durch den früheren Versicherer gekündigt worden ist. Aus diesem Grund würde ein neuer Versicherer das Gebäude meist nur zu einer höheren Prämie, mit einem höheren Selbstbehalt oder überhaupt nicht versichern.

Wer es angesichts der drohenden Kündigung nicht mehr schafft, nach einem günstigeren Anbieter Ausschau zu halten und zu wechseln, sollte deshalb erst das unterbreitete Angebot (Vertragsverlängerung sollte maximal ein Jahr sein) annehmen und sich dann aus dieser abgesicherten Position heraus nach einem anderen Versicherer umsehen.

Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss

Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Versichert ist das Wohngebäude selbst ‒ nicht dessen Inhalt. Bei einem Schaden trägt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder in Stand zu setzen oder auch komplett wieder aufzubauen.

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer daher fast ein Muss. Geldinstitute verlangen deren Abschluss zwingend ‒ zumindest für das Risiko "Feuer" ‒, wenn sie ein Darlehen zur Hausfinanzierung vergeben. Und wer seinen Wohngebäudeversicherer wechseln will, muss dafür die Zustimmung der Bank oder Sparkasse einholen, wenn diese zur Absicherung des Darlehens im Grundbuch eingetragen ist und dies dem Versicherer mitgeteilt hat.

Die Flutkatastrophe 2021 hat einmal mehr gezeigt, dass Hausbesitzer:innen auch über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachdenken sollten. Für Bewohner:innen, egal ob die Immobilie besitzend oder mietend, ist auch der Blick auf Hausratversicherungen zu empfehlen.

 

Ausstiegsklauseln

Sowohl Versicherer als auch Kunden dürfen den Vertrag ordentlich kündigen ‒ und zwar innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Nach einem Schaden ist auch eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monat möglich.

Kündigung nur mit neuer Vertragsoption

Wohngebäudeversicherungen schützen vor dem Existenz bedrohenden Totalverlust der eigenen vier Wände. Daher sollte die Kündigung eines bestehenden Vertrages nur erfolgen, wenn bereits ein neuer Versicherer gefunden und der Abschluss dort vorbereitet ist. Außerdem muss das Geldinstitut, das im Grundbuch eingetragen ist, der Kündigung zustimmen. Dies wird es nur tun, wenn ein anderer Versicherer bereits signalisiert hat, dass er den Schutz übernehmen wird.

Kündigung durch Versicherer

Kündigt der Versicherer dem Kunden, hat solch ein Rausschmiss nachhaltige Folgen. Denn ganz gleich, aus welchen Gründen Verträge nicht mehr fortgeführt werden: Gekündigte Kunden haben es schwer, bei einem anderen Anbieter einen attraktiven Vertrag zu bekommen. Denn der neue Versicherer fragt nach, ob und wo bislang Versicherungsschutz gewährt wurde. Eine Kündigung durch den Versicherer interpretiert der neue Anbieter meist als Ausschluss wegen zu hoher Schadensrisiken. Deshalb empfiehlt es sich immer, dass Kunden selbst kündigen, nachdem sie Angebote von anderen Versicherern eingeholt und diese verglichen haben.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Schmuckbild

Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.
Schmuckbild

Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.