Geltendmachung nicht aufgeschlüsselter „Mahnkosten des Auftraggebers“, sofern diese der Höhe nach den tatsächlichen Aufwand für Druck, Porto und Papier der ausgesprochenen Mahnungen überschreiten / Teilanerkenntnisurteil und Endurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage