Werbung für einen „IPX8-Standard“ mit dem Hinweis der Schutz bestehe bei dauerhaftem Untertauchen bis 1,5 m Wassertiefe für 30 Minuten in ausschließlich klarem Wasser, wenn die Nutzung in Schwimmbadwasser ausgenommen ist / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)