22. September 2026
Wer nach dem 2. Dezember 2021 Kund:in der GASAG wurde, musste in der Grund- und Ersatzversorgung deutlich mehr zahlen als Bestandskund:innen. Der vzbv hält diesen Zweiklassentarif für unzulässig und klagt dagegen. Für Betroffene geht es um hohe Rückzahlungen. Das Kammergericht hatte den Tarif bereits für unzulässig erklärt. Nach Vorgaben des Bundesgerichtshofs muss es den Fall nun erneut prüfen.